Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 25. Juni 2025 | Gültig ab: 25. Juni 2025
Diese AGB gelten für alle Buchungen und Aufträge mit Basalt, Badenerstrasse 217, 8004 Zürich, Schweiz.
1. Definitionen
- «Basalt» – Basalt, Badenerstrasse 217, 8004 Zürich, Anbieterin technischer Produktionsausstattung.
- «Auftraggeber» – natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag bei Basalt erteilt.
- «Leistung» – Bereitstellung von Produktionsausstattung und technischem Personal gemäss Auftragsbestätigung.
- «Auftrag» – schriftlich bestätigte Vereinbarung zwischen Basalt und dem Auftraggeber.
- «Veranstaltungstag» – ein Kalendertag, an dem die Leistung erbracht wird.
2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungsvereinbarungen zwischen Basalt und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Basalt dies schriftlich bestätigt.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Basalt zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftraggeber muss mindestens 18 Jahre alt sein und handlungsfähig im Sinne des Schweizer Rechts.
3. Leistungsbeschreibung
Basalt erbringt folgende Leistungen:
- Live-Event Produktionspaket: Mehrkamera-Set-up mit Crew für Live- oder Live-to-Record-Veranstaltungen.
- Zusatzkamera & Output Add-On: Ergänzende Kameraposition und Output für bestehende Set-ups.
- Einstufiges Kompakt-Set: Zwei-Kamera-Konfiguration mit Switcher und Output für kleinere Events.
Der genaue Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Leistungen werden primär in der Deutschschweiz erbracht; andere Regionen nach Absprache.
4. Pflichten des Auftraggebers
- Rechtzeitige Übergabe des Ablaufplans (mindestens 3 Werktage vor Event, für Produktionspaket 5–7 Werktage).
- Bereitstellung eines zugänglichen, geeigneten Aufbaubereichs und Stromversorgung am Veranstaltungsort.
- Rechtzeitige Information über wesentliche Änderungen am Ablaufplan.
- Bereitstellung technischer Zugangsdaten für Stream-Ausgaben (RTMP-Keys etc.) vor dem Aufbau.
- Keine Manipulation oder unbefugte Nutzung der bereitgestellten Ausstattung durch Dritte.
5. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Massgeblich sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Beträge.
- Rechnungsstellung nach Erbringung der Leistung, per E-Mail.
- Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
- Akzeptierte Zahlungsmittel: Banküberweisung, nach Absprache weitere Optionen.
Bei Zahlungsverzug behält sich Basalt das Recht vor, Verzugszinsen gemäss OR geltend zu machen.
6. Stornierung und Änderungen
- Stornierung bis 5 Werktage vor Event: keine Kosten.
- Stornierung 2–4 Werktage vor Event: 50% des vereinbarten Betrags.
- Stornierung weniger als 2 Werktage vor Event: 100% des vereinbarten Betrags.
- Wesentliche Änderungen am Leistungsumfang sind schriftlich zu vereinbaren und können zu Preisanpassungen führen.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Basalt haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Basalt verursacht wurden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert des betreffenden Einsatzes begrenzt.
Basalt haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Einschränkungen der Veranstaltungslocation, fehlende oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers oder unvollständige Übergabe von Zugangsdaten entstehen.
8. Geistiges Eigentum
Aufnahmedateien, die im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, gehen nach vollständiger Zahlung ins Eigentum des Auftraggebers über, sofern nicht anders vereinbart. Basalt behält sich das Recht vor, neutrale Projektbeschreibungen (ohne Kundendaten) als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Informationen, die im Rahmen des Auftrags ausgetauscht werden, vertraulich. Stream-Zugangsdaten (RTMP-Keys etc.) werden von Basalt nicht dauerhaft gespeichert und nach dem Einsatz gelöscht.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird Zürich vereinbart. Basalt ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz- oder Sitzgerichtsstand zu belangen.
11. Allgemeine Bestimmungen
- Schriftform: Alle Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Abtretung: Rechte aus dieser Vereinbarung können nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden.
12. Änderungen der AGB
Basalt behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die aktuell gültige Version ist auf dieser Seite abrufbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung.